Was mache ich, wenn meine Umsatzsteuer-ID für nicht gültig erklärt wurde?
Beim Bestellprozess werden 1NCE-Kunden nach der Umsatzsteuer-ID gefragt. Diese besteht aus einem zweistelligen Länderkürzel (z.B. DE oder IT) und je nach Land einer 8-10-stelligen Nummer. Der Bestellprozess kann nur fortgeführt werden, wenn

eine formal richtige Umsatzsteuer-ID eingetragen wurde oder

der Kunde angegeben hat, dass er keine Umsatzsteuer-ID hat.

ad 1) Nachdem eine formal richtige Umsatzsteuer-ID eingetragen wurde, wird diese automatisch über einen Datenbankabgleich überprüft.  Nur wenn die Prüfung bei Kunden mit Geschäftssitz innerhalb der EU / in EU-27 (aber außerhalb Deutschlands) positiv ausfällt, stellen wir eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer (Reverse Charge) aus.
Wenn der Test negativ ausfällt, weisen wir die Mehrwertsteuer auf der Rechnung aus. Selbstverständlich kann die gültige Umsatzsteuer-ID im Nachgang nachgereicht werden, damit das Reverse Charge Verfahren bei Nachkäufen angewendet werden kann. Diese kann über ein Service Request oder per Telefon über unser Kundenportal nachgereicht werden.
ad 2) Geschäftskunden ohne Umsatzsteuer-ID erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
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